Eine Rückdatierung ist, wenn ein Versicherungsbeginn um 2 Monate zurückverlegt werden kann, unter folgenden Voraussetzungen:
Übertritt aus der gesetzl. Krankenversicherung, sowie der freien Heilfürsorge, Voraussetzung ist der Abschluss einer Krankheitskostenvollversicherung unmittelbar in deren Anschluss
Nachversicherung von Neugeborenen nach der Geburt
Mitversicherung von Adoptivkindern ab dem Zeitpunkt der Adoption
In der Lebensversicherung, durch ein früheres Eintrittsalter ergibt sich für den Versicherungsnehmer ein Prämienvorteil.